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DATUREX GmbH

DSGVO-Check für Behörden

Kostenlose Ersteinschätzung speziell für Behörden und öffentliche Stellen — mit BDSG Teil 2, LDSG und Verwaltungsterminologie.

Was der DSGVO-Check prüft

Öffentliche Stellen unterliegen BDSG Teil 2 und dem einschlägigen Landesdatenschutzgesetz. Der Check prüft Ihre Verwaltungsabläufe entlang der Terminologie „Bürger", „Antragsteller", „Beschäftigte" und vermeidet unangemessene Bußgeld-Warnungen (§ 43 Abs. 3 BDSG schließt DSGVO-Bußgelder für Behörden aus).

Rechtliche Grundlagen

DSGVO Art. 6; BDSG § 1 Abs. 1 Nr. 2 (Anwendungsbereich öffentliche Stellen); BDSG Teil 2; einschlägiges LDSG; § 5 BDSG (unbedingte DSB-Pflicht); bei Kommunen § 28 Abs. 4 BSIG. Platzhalter — Phase 46 liefert zielgruppen-spezifischen ContentBlock.

So läuft der Check ab

1. Behördentyp wählen (Bund, Land, Kommune, Eigenbetrieb, AöR, KöR) 2. Bei Land/Kommune: zusätzlich Bundesland für LDSG-Auswahl 3. Zwölf Fragen mit Verwaltungs-Terminologie beantworten 4. Ersteinschätzung ohne Bußgeld-Warnungen > 20 Mio EUR

Ihre Vorteile

• Kostenfrei und ohne Registrierung • § 43 Abs. 3 BDSG beachtet — keine Bußgeld-Warnungen für Verwaltung • Automatischer Verweis auf Ihr LDSG (16 Bundesländer) • Verwaltungsterminologie statt Unternehmensvokabular

Häufig gestellte Fragen

Gelten DSGVO-Bußgelder für Behörden?
Nein. § 43 Abs. 3 BDSG schließt DSGVO-Bußgelder gegen öffentliche Stellen in Deutschland aus. Statt Bußgeldern kommen Verwarnungen und Anordnungen nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO in Betracht.
Ab wann braucht meine Behörde einen DSB?
Art. 37 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 5 BDSG begründen für öffentliche Stellen eine unbedingte DSB-Pflicht — unabhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden. § 38 BDSG (20-MA-Schwelle) gilt ausschließlich für nicht-öffentliche Stellen.
Welches LDSG gilt für meine Behörde?
Für Bundesbehörden gilt ausschließlich BDSG. Für Landes- und Kommunalbehörden gilt zusätzlich das LDSG des jeweiligen Bundeslandes (insgesamt 16 Landesdatenschutzgesetze in Deutschland). Der Check fragt das Bundesland ab und verweist automatisch auf das einschlägige LDSG.

Jetzt den DSGVO-Check für Behörden starten

Kostenfreie Ersteinschätzung in wenigen Minuten. Ohne Registrierung.

Diese Ersteinschätzung ist kein Rechtsrat und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Rechtsstand: April 2026.