Datenschutzbeauftragter-Check: Bestellpflicht nach DSGVO und BDSG prüfen
Finden Sie in wenigen Minuten heraus, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss — kostenlos und rechtlich fundiert.
Was ist der DSB-Bestellpflicht-Check?
Der DSB-Bestellpflicht-Check prüft, ob Ihr Unternehmen nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Analyse berücksichtigt Ihre Branche, Unternehmensgröße und Verarbeitungstätigkeiten.
Basierend auf Art. 37–39 DSGVO und § 38 BDSG
Branchenspezifische Analyse
Klare Ja/Nein-Antwort mit Begründung
Rechtsgrundlagen
DSGVO Art. 37 — Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Öffentliche Stellen, Unternehmen mit umfangreicher systematischer Überwachung oder umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien müssen einen DSB bestellen.
DSGVO Art. 38–39 — Stellung und Aufgaben des DSB
Der Datenschutzbeauftragte muss unabhängig agieren, darf keine Interessenkonflikte haben und berät das Unternehmen in allen datenschutzrechtlichen Fragen.
§ 38 BDSG — Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen
Nichtöffentliche Stellen mit mindestens 20 Personen, die ständig mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind, müssen einen DSB bestellen.
So funktioniert der Check
Branche wählen
Wählen Sie Ihre Branche für eine auf Sie zugeschnittene Bestellpflicht-Prüfung.
Fragen beantworten
Beantworten Sie Fragen zu Ihren Verarbeitungstätigkeiten, Unternehmensgröße und Datenarten.
Ergebnis erhalten
Erhalten Sie eine klare Einschätzung: Bestellpflicht, empfohlen oder keine Pflicht — mit Rechtsgrundlage.
Ihre Vorteile
Kostenlos & unverbindlich
Keine versteckten Kosten — Ihre Bestellpflicht-Prüfung ist vollständig kostenlos.
Rechtlich fundiert
Prüfung basiert auf Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG mit konkreten Gesetzesreferenzen.
Branchenspezifisch
Berücksichtigt branchenspezifische Besonderheiten wie Art. 9 DSGVO im Gesundheitswesen.
Sofortige Klarheit
Klare Antwort in wenigen Minuten: Pflicht, empfohlen oder keine Bestellpflicht.
Häufig gestellte Fragen
Wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?
Eine Bestellpflicht besteht nach Art. 37 DSGVO für öffentliche Stellen, bei umfangreicher systematischer Überwachung oder bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien. Nach § 38 BDSG gilt die Pflicht ab 20 Personen in der automatisierten Datenverarbeitung.
Ist der Check kostenlos?
Ja, der DSB-Bestellpflicht-Check ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten Ihre Einschätzung ohne Kosten.
Kann ein interner Mitarbeiter DSB sein?
Ja, sowohl interne als auch externe Datenschutzbeauftragte sind zulässig. Der interne DSB muss über die erforderliche Fachkunde verfügen und darf keine Interessenkonflikte haben (Art. 37 Abs. 5, Art. 38 Abs. 6 DSGVO).
Was passiert bei Verstößen gegen die Bestellpflicht?
Verstöße gegen die Bestellpflicht können mit Bußgeldern nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
Prüft der Check auch die § 38 BDSG Reform?
Ja, der Check berücksichtigt den aktuellen Rechtsstand einschließlich angekündigter Reformen zum § 38 BDSG. Änderungen werden zeitnah eingepflegt.
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