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DATUREX GmbH

DSB-Bestellpflicht-Check für Behörden

Kostenlose Ersteinschätzung speziell für Behörden und öffentliche Stellen — mit BDSG Teil 2, LDSG und Verwaltungsterminologie.

Was der DSB-Bestellpflicht-Check prüft

Für öffentliche Stellen gilt nach § 5 BDSG eine unbedingte DSB-Bestellpflicht — unabhängig von Mitarbeiterzahl und Art der Datenverarbeitung. Der Check bestätigt Ihre Pflicht und zeigt die konkreten §-Referenzen.

Rechtliche Grundlagen

Art. 37 Abs. 1 lit. a DSGVO; § 5 BDSG (unbedingte DSB-Pflicht für öffentliche Stellen). § 38 BDSG (20-MA-Schwelle) gilt nicht. Platzhalter — Phase 46 liefert zielgruppen-spezifischen ContentBlock.

So läuft der Check ab

1. Behördentyp wählen (Bund, Land, Kommune, Eigenbetrieb, AöR, KöR) 2. Kurze Fragen zu Ressortstruktur und gemeinsamen DSB-Modellen 3. Klare Bestätigung der Pflicht + Hinweise zu internen vs. externen DSB-Modellen

Ihre Vorteile

• Kostenfrei und ohne Registrierung • § 5 BDSG als Rechtsgrundlage klar dokumentiert • Hinweise zu gemeinsamen DSB für kleine Behörden • Keine Bußgeld-Drohkulisse (§ 43 Abs. 3 BDSG)

Häufig gestellte Fragen

Gilt die 20-Personen-Schwelle auch für Behörden?
Nein. § 5 BDSG begründet für öffentliche Stellen eine unbedingte DSB-Pflicht. § 38 BDSG (20-MA-Schwelle) gilt ausschließlich für nicht-öffentliche Stellen.
Können mehrere Behörden einen gemeinsamen DSB bestellen?
Ja. Art. 37 Abs. 3 DSGVO und § 5 Abs. 1 Satz 2 BDSG erlauben die Benennung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für eine Unternehmensgruppe oder mehrere Behörden.
Muss der DSB intern oder extern sein?
Beides ist zulässig (Art. 37 Abs. 6 DSGVO). Externe DSB dürfen auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrages tätig werden.

Jetzt den DSB-Bestellpflicht-Check für Behörden starten

Kostenfreie Ersteinschätzung in wenigen Minuten. Ohne Registrierung.

Diese Ersteinschätzung ist kein Rechtsrat und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Rechtsstand: April 2026.