Was der DSB-Bestellpflicht-Check prüft
Für öffentliche Stellen gilt nach § 5 BDSG eine unbedingte DSB-Bestellpflicht — unabhängig von Mitarbeiterzahl und Art der Datenverarbeitung. Der Check bestätigt Ihre Pflicht und zeigt die konkreten §-Referenzen.
Rechtliche Grundlagen
Art. 37 Abs. 1 lit. a DSGVO; § 5 BDSG (unbedingte DSB-Pflicht für öffentliche Stellen). § 38 BDSG (20-MA-Schwelle) gilt nicht. Platzhalter — Phase 46 liefert zielgruppen-spezifischen ContentBlock.
So läuft der Check ab
1. Behördentyp wählen (Bund, Land, Kommune, Eigenbetrieb, AöR, KöR) 2. Kurze Fragen zu Ressortstruktur und gemeinsamen DSB-Modellen 3. Klare Bestätigung der Pflicht + Hinweise zu internen vs. externen DSB-Modellen
Ihre Vorteile
• Kostenfrei und ohne Registrierung • § 5 BDSG als Rechtsgrundlage klar dokumentiert • Hinweise zu gemeinsamen DSB für kleine Behörden • Keine Bußgeld-Drohkulisse (§ 43 Abs. 3 BDSG)
Häufig gestellte Fragen
- Gilt die 20-Personen-Schwelle auch für Behörden?
- Nein. § 5 BDSG begründet für öffentliche Stellen eine unbedingte DSB-Pflicht. § 38 BDSG (20-MA-Schwelle) gilt ausschließlich für nicht-öffentliche Stellen.
- Können mehrere Behörden einen gemeinsamen DSB bestellen?
- Ja. Art. 37 Abs. 3 DSGVO und § 5 Abs. 1 Satz 2 BDSG erlauben die Benennung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für eine Unternehmensgruppe oder mehrere Behörden.
- Muss der DSB intern oder extern sein?
- Beides ist zulässig (Art. 37 Abs. 6 DSGVO). Externe DSB dürfen auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrages tätig werden.
Diese Ersteinschätzung ist kein Rechtsrat und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Rechtsstand: April 2026.
