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DATUREX GmbH

NIS2-Betroffenheits-Check für Behörden

Kostenlose Ersteinschätzung speziell für Behörden und öffentliche Stellen — mit BDSG Teil 2, LDSG und Verwaltungsterminologie.

Was der NIS2-Betroffenheits-Check prüft

Der NIS2-Betroffenheits-Check für Behörden prüft nach § 28 BSIG Ihre Einstufung. Wichtig: § 28 Abs. 4 BSIG enthält eine Ausnahme für kleine Kommunen (Short-Circuit); für Bundes- und Landesbehörden gilt generell NIS2-Betroffenheit bei kritischen Diensten.

Rechtliche Grundlagen

NIS2UmsuCG 2026; BSIG § 28 Abs. 1–4 (insbesondere Abs. 4 Kommunen-Ausnahme); Landes-IT-Sicherheitsgesetze; Registrierung beim BSI. Platzhalter — Phase 46 liefert zielgruppen-spezifischen ContentBlock.

So läuft der Check ab

1. Behördentyp wählen (Bund, Land, Kommune, Eigenbetrieb, AöR, KöR) 2. Bei Kommune: Größen-Short-Circuit nach § 28 Abs. 4 BSIG prüfen 3. Kritikalität und Kerndienste abfragen 4. Einschätzung mit Hinweis zur BSI-Registrierung

Ihre Vorteile

• Kostenfrei und ohne Registrierung • § 28 Abs. 4 BSIG Kommunen-Ausnahme prominent • Eigenbetrieb-Folgefrage berücksichtigt • Rechtsstand April 2026

Häufig gestellte Fragen

Gilt NIS2 auch für Kommunen?
Grundsätzlich ja, aber § 28 Abs. 4 BSIG enthält eine Ausnahme für kleine Kommunen unterhalb bestimmter Schwellen. Der Check prüft Ihre Schwelle und zeigt die Rechtsfolge.
Sind Eigenbetriebe separat zu melden?
Privatrechtliche Eigenbetriebe (GmbH) sind als eigenständige Unternehmen zu betrachten und prüfen ihre NIS2-Betroffenheit selbst. Öffentlich-rechtliche Eigenbetriebe folgen der Trägerbehörde.
Wie melde ich einen Sicherheitsvorfall?
Betroffene Einrichtungen registrieren sich beim BSI und melden Vorfälle über das BSI-Meldeportal: 24 h Erstmeldung, 72 h Folgebewertung, 1 Monat Abschlussbericht.

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Kostenfreie Ersteinschätzung in wenigen Minuten. Ohne Registrierung.

Diese Ersteinschätzung ist kein Rechtsrat und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Rechtsstand: April 2026.