Was der DSB-Bestellpflicht-Check prüft
Der DSB-Bestellpflicht-Check prüft nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss. Entscheidungsbaum mit 20-MA-Schwelle, Kerntätigkeit und besonderen Kategorien.
Rechtliche Grundlagen
Art. 37 Abs. 1 DSGVO (Kerntätigkeit, besondere Kategorien); § 38 BDSG (20-Personen-Schwelle; Reform-Status 2026 im Admin-CMS pflegbar). Platzhalter — Phase 46 liefert den editierbaren ContentBlock.
So läuft der Check ab
1. Anzahl Beschäftigte und Kerntätigkeit angeben 2. Fragen zu Verarbeitung besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO beantworten 3. Klare Ja/Nein-Einschätzung zur Bestellpflicht mit §-Referenzen erhalten
Ihre Vorteile
• Kostenfrei und ohne Registrierung • § 38 BDSG Reform-Status tagesaktuell • Klarer Entscheidungsbaum statt Grauzone • Rechtsstand April 2026
Häufig gestellte Fragen
- Ab wie vielen Mitarbeitenden ist ein DSB pflicht?
- Nach § 38 Abs. 1 BDSG ab 20 Personen, die ständig mit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig davon kann Art. 37 DSGVO (Kerntätigkeit, besondere Kategorien) früher greifen.
- Was zählt als Kerntätigkeit nach Art. 37 DSGVO?
- Datenverarbeitung, ohne die das Kerngeschäft nicht möglich wäre — z. B. Kundendaten bei Onlineshops, Patientendaten in Arztpraxen.
- Kann der DSB interner oder externer sein?
- Beides ist zulässig. Externe DSB haben häufig bessere Fach- und Konfliktunabhängigkeit; interne sind kostengünstiger bei mehreren Verantwortlichkeiten.
Diese Ersteinschätzung ist kein Rechtsrat und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Rechtsstand: April 2026.
