Was der NIS2-Betroffenheits-Check prüft
Der NIS2-Betroffenheits-Check prüft nach § 28 BSIG (NIS2UmsuCG 2026) die Sektoren, Größen und Kritikalität Ihrer Organisation. Sie erfahren, ob Sie als wesentliche oder wichtige Einrichtung gelten und welche Meldepflichten Sie treffen.
Rechtliche Grundlagen
NIS2UmsuCG 2026 (in Kraft); BSIG § 28 (Betroffenheit, 18 Sektoren, Größenschwellen); EU-Richtlinie 2022/2555. Platzhalter — Phase 46 liefert den editierbaren ContentBlock.
So läuft der Check ab
1. Sektor (18 NIS2-Sektoren) wählen 2. Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz angeben 3. Acht Fragen zur Kritikalität (Kerntätigkeit, Infrastruktur, Dienstleistungen) 4. Klare Betroffenheits-Einschätzung + Meldepflichten
Ihre Vorteile
• Kostenfrei und ohne Registrierung • NIS2UmsuCG Stand April 2026 • 50-MA-Schwelle und Sektoren klar abgeprüft • Hinweis zur Registrierung beim BSI
Häufig gestellte Fragen
- Bin ich von NIS2 betroffen?
- Das hängt vom Sektor (18 Sektoren in § 28 BSIG), der Mitarbeiterzahl (mind. 50 MA oder 10 Mio EUR Umsatz) und der Kritikalität Ihrer Tätigkeit ab. Der Check klärt diese Kriterien systematisch.
- Was unterscheidet „wesentliche" von „wichtigen" Einrichtungen?
- Wesentliche Einrichtungen (Anhang I) unterliegen strengeren Aufsichts- und Bußgeldregeln als wichtige Einrichtungen (Anhang II). Der Unterschied liegt vor allem im Sektor und der Größe.
- Welche Meldepflichten bestehen?
- Für betroffene Einrichtungen besteht eine BSI-Registrierungspflicht sowie eine gestufte Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle nach § 32 BSIG: Erstmeldung innerhalb 24 Stunden, Folgebewertung 72 Stunden, Abschlussbericht ein Monat.
Diese Ersteinschätzung ist kein Rechtsrat und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Rechtsstand: April 2026.
