Zum Hauptinhalt springen
DATUREX GmbH

DSGVO-Check für Vereine

Kostenlose Ersteinschätzung speziell für Vereine, Stiftungen und gGmbH — mit Vereinsrecht-Bezügen und Ehrenamtlichen-Analogie.

Was der DSGVO-Check prüft

Vereine verarbeiten Mitglieder-, Spender- und Ehrenamtlichen-Daten. Der Check prüft Ihre Prozesse entlang DSGVO, BDSG-Beschäftigtendatenschutz (§ 26 BDSG analog für Ehrenamtliche) und Vereinsrecht (BGB §§ 21–79).

Rechtliche Grundlagen

DSGVO Art. 6; BDSG § 26 (Beschäftigtendatenschutz, analog für Ehrenamtliche); BGB §§ 21–79 (Vereinsrecht); bei kirchlichen Trägern KDG oder DSG-EKD. Platzhalter — Phase 46 liefert zielgruppen-spezifischen ContentBlock.

So läuft der Check ab

1. Vereinstyp wählen (e. V., Verband, Stiftung, gGmbH, Sport, Kultur, Sozial, kirchlich) 2. Zwölf Fragen mit Vereins-Terminologie („Mitglieder", „Spender", „Ehrenamtliche") beantworten 3. Sofort Ersteinschätzung mit Vereinsrecht-Bezügen erhalten

Ihre Vorteile

• Kostenfrei und ohne Registrierung • Rechtsstand April 2026 mit § 26 BDSG-Analogie • Weiche auf kirchliche Aufsichtsbehörden (KDG/DSG-EKD) • Konkrete Handlungsempfehlungen für Ihr Ehrenamt

Häufig gestellte Fragen

Zählen Ehrenamtliche als Beschäftigte im Sinne des BDSG?
§ 26 BDSG adressiert Beschäftigte direkt; für Ehrenamtliche gilt die analoge Anwendung. Bei Überschreiten der 20-Personen-Schwelle (Hauptamtliche + Ehrenamtliche zusammen) entsteht in der Regel die DSB-Pflicht nach § 38 BDSG.
Gilt die DSGVO auch für kleine Vereine?
Ja, die DSGVO gilt unabhängig von der Vereinsgröße. Der konkrete Aufwand ist aber an Art und Umfang der Datenverarbeitung anzupassen.
Mein Verein ist kirchlich — was ist zu beachten?
Kirchliche Träger unterliegen nach Art. 91 DSGVO den kirchlichen Datenschutzgesetzen (KDG für katholische, DSG-EKD für evangelische Organisationen). Unser Check verweist an die zuständigen kirchlichen Aufsichtsbehörden.

Jetzt den DSGVO-Check für Vereine starten

Kostenfreie Ersteinschätzung in wenigen Minuten. Ohne Registrierung.

Diese Ersteinschätzung ist kein Rechtsrat und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Rechtsstand: April 2026.