Was der DSGVO-Check prüft
Vereine verarbeiten Mitglieder-, Spender- und Ehrenamtlichen-Daten. Der Check prüft Ihre Prozesse entlang DSGVO, BDSG-Beschäftigtendatenschutz (§ 26 BDSG analog für Ehrenamtliche) und Vereinsrecht (BGB §§ 21–79).
Rechtliche Grundlagen
DSGVO Art. 6; BDSG § 26 (Beschäftigtendatenschutz, analog für Ehrenamtliche); BGB §§ 21–79 (Vereinsrecht); bei kirchlichen Trägern KDG oder DSG-EKD. Platzhalter — Phase 46 liefert zielgruppen-spezifischen ContentBlock.
So läuft der Check ab
1. Vereinstyp wählen (e. V., Verband, Stiftung, gGmbH, Sport, Kultur, Sozial, kirchlich) 2. Zwölf Fragen mit Vereins-Terminologie („Mitglieder", „Spender", „Ehrenamtliche") beantworten 3. Sofort Ersteinschätzung mit Vereinsrecht-Bezügen erhalten
Ihre Vorteile
• Kostenfrei und ohne Registrierung • Rechtsstand April 2026 mit § 26 BDSG-Analogie • Weiche auf kirchliche Aufsichtsbehörden (KDG/DSG-EKD) • Konkrete Handlungsempfehlungen für Ihr Ehrenamt
Häufig gestellte Fragen
- Zählen Ehrenamtliche als Beschäftigte im Sinne des BDSG?
- § 26 BDSG adressiert Beschäftigte direkt; für Ehrenamtliche gilt die analoge Anwendung. Bei Überschreiten der 20-Personen-Schwelle (Hauptamtliche + Ehrenamtliche zusammen) entsteht in der Regel die DSB-Pflicht nach § 38 BDSG.
- Gilt die DSGVO auch für kleine Vereine?
- Ja, die DSGVO gilt unabhängig von der Vereinsgröße. Der konkrete Aufwand ist aber an Art und Umfang der Datenverarbeitung anzupassen.
- Mein Verein ist kirchlich — was ist zu beachten?
- Kirchliche Träger unterliegen nach Art. 91 DSGVO den kirchlichen Datenschutzgesetzen (KDG für katholische, DSG-EKD für evangelische Organisationen). Unser Check verweist an die zuständigen kirchlichen Aufsichtsbehörden.
Diese Ersteinschätzung ist kein Rechtsrat und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Rechtsstand: April 2026.
