Was der DSB-Bestellpflicht-Check prüft
Der DSB-Bestellpflicht-Check für Vereine prüft nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG mit Ehrenamtlichen-Analogie, ob Ihr Verein einen DSB benötigt. Besonderheit: Die 20-Personen-Schwelle umfasst Haupt- und Ehrenamtliche.
Rechtliche Grundlagen
Art. 37 DSGVO; § 38 BDSG (20-Personen-Schwelle); § 26 BDSG-Analogie für Ehrenamtliche. Bei kirchlichen Trägern: KDG/DSG-EKD-Aufsicht. Platzhalter — Phase 46 liefert zielgruppen-spezifischen ContentBlock.
So läuft der Check ab
1. Vereinstyp wählen (e. V., Stiftung, gGmbH, kirchlich) 2. Anzahl Haupt- und Ehrenamtliche angeben (Summe relevant für § 38 BDSG) 3. Fragen zu Mitgliederdaten, Spendern, besonderen Kategorien beantworten 4. Einschätzung mit Vereinsrecht-Hinweisen
Ihre Vorteile
• Kostenfrei und ohne Registrierung • Ehrenamtlichen-Analogie nach § 26 BDSG berücksichtigt • Hinweis auf kirchliche Aufsicht bei KDG/DSG-EKD • Rechtsstand April 2026
Häufig gestellte Fragen
- Zählen Ehrenamtliche bei der 20-Personen-Schwelle mit?
- Ja, in der Regel. Die herrschende Rechtsmeinung wendet § 26 BDSG analog auf Ehrenamtliche an, sodass sie bei § 38 Abs. 1 BDSG mitgezählt werden.
- Gilt § 38 BDSG auch für kirchliche Organisationen?
- Art. 91 DSGVO lässt kirchliche Datenschutzgesetze (KDG/DSG-EKD) zu; § 38 BDSG findet dort keine Anwendung. Die kirchlichen Datenschutzgesetze kennen eigene Bestellpflicht-Regeln.
- Was tun, wenn unser Verein klein ist?
- Auch ohne DSB-Pflicht gelten DSGVO-Grundpflichten (Art. 5, 6, 13, 14, 32). Ein freiwilliger DSB oder eine „verantwortliche Person Datenschutz" kann sinnvoll sein.
Diese Ersteinschätzung ist kein Rechtsrat und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Rechtsstand: April 2026.
