Was der NIS2-Betroffenheits-Check prüft
Der NIS2-Betroffenheits-Check für Vereine prüft, ob Ihr Verein (gGmbH, Stiftung, Großverein) unter NIS2UmsuCG fällt. Betroffenheit gilt typischerweise nur für Träger im Gesundheits-, Bildungs- oder Energie-Sektor ab bestimmten Größen.
Rechtliche Grundlagen
NIS2UmsuCG 2026; BSIG § 28; für gemeinnützige Träger im Gesundheitssektor: SGB V-Querverweise. Platzhalter — Phase 46 liefert zielgruppen-spezifischen ContentBlock.
So läuft der Check ab
1. Vereins-/Trägertyp wählen (e. V., Stiftung, gGmbH, kirchlich) 2. Sektor bestimmen (oft Gesundheit, Bildung, Soziales) 3. Mitarbeiterzahl inkl. Ehrenamt angeben 4. Einschätzung mit Fokus auf Schwellenunterschreitung
Ihre Vorteile
• Kostenfrei und ohne Registrierung • Klärt häufigen Irrtum: meistens NICHT betroffen • Sektorspezifische Hinweise (Gesundheit, Bildung) • Rechtsstand April 2026
Häufig gestellte Fragen
- Sind Vereine grundsätzlich von NIS2 betroffen?
- In der Regel nein. Betroffenheit entsteht erst, wenn der Verein in einem NIS2-Sektor operiert (z. B. Krankenhaus-Träger, Energieversorger) und die 50-MA-/10-Mio-Schwelle überschreitet.
- Was ist mit Vereinen im Gesundheitssektor?
- Träger von Krankenhäusern oder ambulanten Pflegediensten können unter NIS2 fallen, sobald Schwellen überschritten werden. Der Check prüft dies mit SGB-V-Kontext.
- Zählen Ehrenamtliche als Mitarbeiter für die 50-MA-Schwelle?
- Die NIS2-Umsetzung orientiert sich an der KMU-Definition (EU-Empfehlung 2003/361/EG); dort zählen Beschäftigungsverhältnisse, nicht Ehrenamt. Im Zweifel sollten Sie die BSI-Aufsicht oder einen Fachanwalt konsultieren.
Diese Ersteinschätzung ist kein Rechtsrat und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Rechtsstand: April 2026.
